AGB, Stand 07.2017

 

1.              Geltungsbereich

1.1.        Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Monox GmbH und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

1.2.        Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Monox GmbH nur dann verbindlich, wenn die Firma Monox GmbH sie ausdrücklich anerkannt hat.

1.3.        Bei kaufmännischen Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

2.              Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Die Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder keine besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

3.            Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1.        Der Auftraggeber hat die Firma Monox GmbH rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Firma Monox GmbH rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zu übergeben. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

3.2.        Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. Vorbereitung der Dolmetscherdienste notwendig sind, sind von dem Auftraggeber der Firma Monox GmbH bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

3.3.        Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Monox GmbH.

3.4.        Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter ist die Monox GmbH freigestellt.

4.            Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

4.1.        Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel der Leistung gerügt, so gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß abgenommen.

4.2.        Enthält eine Übersetzung Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich der Monox GmbH.

4.3.        Reklamiert der Auftraggeber innerhalb der Frist des vorstehenden Absatzes 4.1. einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber mit der Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel die Monox GmbH zu beauftragen (Nacherfüllung).

4.4.        Die Mängel sind von dem Auftraggeber genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Mängel beseitigt werden sollen. Die Monox GmbH wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, vornehmen.

4.5.        Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die Monox GmbH berechtigt, auf Grundlage der von dem Auftraggeber erneut genau bezeichneten Mängel die Übersetzung ein zweites Mal nachzubessern.

4.6.        Ist die zweite Mängelbeseitigung fehlerhaft, ist der Auftraggeber zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung in angemessener Höhe berechtigt.

5.            Haftung

5.1.        Die Monox GmbH haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch den Anbieter oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

5.2.        Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Absatz 5.1. verursachten Schadens wird auf max. 2.500 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind zu belegen und nachzuweisen.

6.            Geheimhaltungspflicht

Die Monox GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

Dies gilt nicht für die Mitwirkungspflicht bei der Aufforderung durch staatliche Behörden.

7.            Mitwirkung Dritter

7.1.        Die Monox GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

8.            Datenschutz

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Monox GmbH personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

9.            Vergütung

9.1.        Die Rechnungen der Monox GmbH sind fällig und ohne Abzug binnen der in der Rechnung angegeben Frist zu zahlen. Die Zahlungsfrist beträgt zwischen 7 und 30 Kalendertage.

9.2.        Alle Preise verstehen sich netto. Die Umsatzsteuer wird entsprechend den Steuervorschriften berechnet.

9.3.        Die Monox GmbH hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Monox GmbH kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Monox GmbH kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

9.4.        Falls nicht anders vereinbart, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Es wird auf volle Zeilen aufgerundet.

9.5.        Dolmetschertätigkeiten werden nach Stunden in sogenannten Blöcken (mindestens 4 Stunden) oder nach Tagespauschalen berechnet. Bei Dolmetscherarbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und eventuelle Tagesspesen für Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnet.

9.6.        Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

10.          Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

10.1.      Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Monox GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

10.2.      Die Monox GmbH hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

10.3.      Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle die Monox GmbH und gegebenenfalls neben der Monox GmbH persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

11.          Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Monox GmbH die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Monox GmbH mit der Übersetzungsarbeit bzw. Dolmetscherleistung (auch die Buchungen der Reisemittel usw.) begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

12.          Kündigung durch den Auftraggeber

Im Falle der Kündigung eines Vertrages über die Übersetzungs- bzw. Dolmetschertätigkeit der Monox GmbH durch den Auftraggeber trägt dieser die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung angefallenen und nicht mehr abwendbaren, durch den gekündigten Vertrag bedingten Kosten.

13.          Anwendbares Recht

13.1.      Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Monox GmbH.

14.          Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

15.          Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

 

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